Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Werbeanlagen
Zuständigkeit

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Im Bereich der Gestaltungssatzung der Stadt Lügde, also im Bereich der historischen Altstadt, sind alle Werbeanlagen genehmigungspflichtig.

Außerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung sind Werbeanlagen mit einer Fläche von weniger als 1m² gem. BauO NRW 2018 genehmigungsfrei, wenn die geplante Werbung planungsrechtlich zulässig ist.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Werbung ist zu prüfen, da in Bebauungsplänen und Satzungen Angaben zum Aufstellungsort, zur Größe und Art der zulässigen Werbung gemacht werden.

Werbeanlagen mit einer Größe von mehr als 1m² sind genehmigungspflichtig, auch hier sind vor Antragstellung die planungsrechtlichen Festsetzungen zu prüfen.




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