- Grundantrag
- Personalausweis
- Krankenversicherungskarte
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- Mietvertrag
- Kosten der Unterkunft (z. B. Strom- und Gasabschläge, Grundbesitzabgaben, Müllgebühren, Kabelfernsehen)
- Einkommensnachweise (z. B. Verdienstabrechnungen, Unterhaltszahlungen, Zinseinkünfte, andere Sozialleistungen)
- Rentenbescheide (z. B. betriebliche Altersversorgung, Unfallrente, gesetzliche oder private Renten)
- Versicherungen (z. B. private Haftpflicht-, Unfall-, Hausrat-, Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Riesterrente)
- Vermögensnachweise der vergangenen zehn Jahre (z. B. Sparbücher, Grundbesitz, Wertpapiere, Barvermögen, Kraftfahrzeuge)
- ggf. Bescheid Einstufung in eine Pflegestufe durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
- ggf. Spätaussiedlerbescheinigung
- Girokontoauszüge der vergangenen vier Monate
- ggf. Betreuungsurkunde vom Vormundschaftsgericht
Leben weitere Personen im Haushalt, muss auch deren Einkommen nachgewiesen werden.