Planung, Ausbau, Renaturierung und Unterhaltung der Fließgewässer
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen (schadlosen) Abflusses unserer Fließgewässer
- Erhaltung und Wiederherstellung eines angemessenen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes
- Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens
- Freihaltung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach geboten ist
- Offenlegung und Renaturierung verrohrter oder eingeengter Gewässerabschnitte zur Verbesserung des ökologischen Zustandes und des Hochwasserschutzes