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Suchbegriff:
Aufgabe:
Vollstreckung Informationen einholen
Zuständigkeit
Fachgebiet Finanzen
Finanzen & Zentrale Dienste, Fachgebiet: Finanzen
Leitung: Frau Binder

 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Rücker
Leitung Stadtkasse
Fachgebiet: Finanzen
Zahlungsabwicklung, Verwaltungsvollstreckung
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 134
Fax
 : 
05281 98998 25
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
104
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Frau Steinhage
Fachgebiet: Finanzen
Stadtkasse, Zahlungsabwicklung, Verwaltungsvollstreckung, Gleichstellungsbeauftragte
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 136
Fax
 : 
05281 98998 26
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
107
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Bleibt die Mahnung für öffentlich-rechtliche Forderungen und zugelassene privatrechtliche Forderungen erfolglos, bekommen Sie Besuch von einer Vollziehungsbeamtin oder einem Vollziehungsbeamten der Stadtkasse. Die Stadtkasse verfolgt diese Forderungen als Vollstreckungsbehörde im Wege des Verwaltungszwanges nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die Vollstreckung umfasst z. B. die Pfändung 

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge und deren Versteigerung,
  • von Konten bei Banken / Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
  • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)

sowie erforderliche Ermittlungen oder die Ladung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.

Im Rahmen der Vollstreckung entstehen für die Zahlungspflichtigen Pfändungsgebühren und andere Kosten, die zusammen mit der Hauptforderung ohne weiteres zwangsweise beigetrieben werden können. Erfolgt nach dem Mahnbescheid für privatrechtliche Forderungen auch jetzt keine Zahlung, wird beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid beantragt und durch den Gerichtsvollzieher vollzogen.Diese Schritte sind jeweils mit weiteren Kosten für die Zahlungspflichtigen verbunden.