Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Vergnügungssteuer beantragen
Zuständigkeit
Fachgebiet Finanzen
Finanzen & Zentrale Dienste, Fachgebiet: Finanzen
Leitung: Frau Binder

 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Binder
Fachgebietsleitung
Fachgebiet: Finanzen
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 131
Fax
 : 
05281 98998 22
E-Mail
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Raum 1. Obergeschoss
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Herr Schrader
Fachgebiet: Finanzen
Erbbauzinsen, Finanzbuchhaltung, Grundbesitzabgaben, Pachtverträge, Wasser-/ Abwassergebühren
Am Markt 1
DE-32676 Lügde
Telefon
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+49 5281 7708 135
Fax
 : 
05281/98998 24
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Raum 1. Obergeschoss
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[Titel]

Der Vergnügungssteuer unterliegen die in der Stadt veranstalteten "Vergnügungen", u.a. der Betrieb von Spielautomaten. 

Grundlage für die Erhebung der Steuer ist die Vergnügungssteuersatzung:

  1. Datum: 01.07.2011 Vergnügungssteuersatzung

    Autor/in: Stadt Lügde
    © Stadt Lügde

Die Steuer wird als Kartensteuer, Pauschsteuer oder Spielgerätesteuer erhoben. 

  • Die Spielgerätesteuer bemisst sich bei Apparaten mit Gewinnbeteiligung nach dem Einspielergebnis, bei Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit nach deren Anzahl. Einspielergebnis ist der Betrag der elektronisch gezählten Brutto-Kasse.
  • Steuerschuldner ist der Halter der Apparate (Aufsteller). Halter ist der Eigentümer der Apparate bzw. derjenige, dem die Apparate zur Nutzung überlassen sind



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