Die Geburtsurkunde dient als amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person.
Beim Standesamt Lügde können Personen eine Geburtsurkunde beantragen, die in Lügde oder einem Ortsteil von Lügde geboren sind.
Die Abstammungsurkunde gibt es nicht mehr.
Bei der Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus, sie brauchen eine Abschrift aus dem Geburtsregister. (bitte bei der Anforderung beachten)
Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden.
Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung.