Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt in Lügde innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Als verheiratetes Paar, oder wenn Sie eine Vaterschaft anerkannt haben und die gemeinsame Sorge vorgeburtlich erklärt haben, kann das Klinikum die Geburtsanzeige mit den Unterlagen zu uns bringen lassen. Sie erhalten dann die Geburtsurkunden und Ihre Unterlagen am übernächsten Werktag im Klinikum zurück.
Als unverheiratete Eltern, also wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen oder das Kind den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen bekommen soll, ist der gemeinsame Gang der Eltern zum Standesamt leider unumgänglich. Bitte bringen Sie die Geburtsanzeige des Klinikums und alle u. a. Urkunden mit.
Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen,vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per eMail einen Termin.