- 500,00 € (gem. Tarifstelle 12.14.1 der Allgem. Verwaltungsgebührenordnung NW in der z.Z. geltenden Fassung bei normalem Aufwand )
- 110,00 € (gem. Tarifstelle 12.14.1 und 12.14.3 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW in der z.Z. geltenden Fassung) für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis