Vom Antragsteller sind folgende Unterlagen beizubringen:
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt des Wohnortes)
- aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Gewerbeamt des Wohnortes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt für den Antragsteller)
- Unterrichtungsnachweis: diese Unterrichtung wird in der Industrie- und Handelskammer, Leonardo-da-Vinci-Weg 2, 32760 Detmold Tel: 05231 76010 durchgeführt. Der Antragsteller muss sich mit der IHK wegen eines Termins selbst in Verbindung setzen. Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://wis.ihk.de/ihk/detmold.html
- Gesundheitszeugnis für alle Personen, die Speisen und Getränke zubereiten (zuständig ist das jeweilige Gesundheitsamt der Personen)
- Lage- und Grundrissplan des Betriebes (Grundrisszeichnungen der Konzessionsräume und aller Nebenräume, Lagerräume etc.) in 3-facher Ausfertigung
- Beschreibung der Räume (siehe Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §2 des Gaststättengesetzes
- Kopie des Pachtvertrages
- Verzichtserklärung des jetzigen Erlaubnisinhabers (nur bei Übernahme des Betriebes)
Sollte der Betrieb durch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben werden, so wird die juristische Person selbst Erlaubnisinhaber und Gewerbetreibender. In diesem Fall sind von der GmbH folgende Unterlagen vorzulegen:
- Gewerbezentralregisterauszug (zust. Einwohnermeldeamt des Firmensitzes)
- aktuelle Auskunft in Steuersachen (zust. Finanzamt des Firmensitzes)
- Handelsregisterauszug
Für jeden Geschäftsführer werden die oben genannten Unterlagen benötigt.
Ist für die Führung des Betriebes ein Betriebsleiter vorgesehen, der nicht Geschäftsführer ist, so hat die GmbH für diesen zusätzlich eine Stellvertretererlaubnis gemäß § 9 Gaststättengesetz zu beantragen. Auch hierbei werden die o.a. Unterlagen für den Stellvertreter benötigt.
Sollte der Betrieb in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) betrieben werden, werden die genannten Unterlagen für jeden Gesellschafter benötigt, da für jede Person eine gesonderte Erlaubnis erteilt wird.
Für die vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) kann der Antrag formlos gestellt werden.