Der durch die Einrichtung/Veränderung eines Privatzählers entstehende Aufwand ist gem. § 9 der Trinkwassergebührensatzung der Stadt Lügde kostenpflichtig abzurechnen.
Für die erstmalige Standortbestimmung, Abnahme und Verplombung werden Kosten i.H.v. 30,02 EUR
(½ Stunde) – 90,06 EUR (1 ½ Stunden) erhoben, je nach Aufwand.
Für die turnusmäßige Abnahme und Verplombung entstehen Kosten i.H.v. 30,02 EUR (½ Stunde).
Sollte die Verplombung nicht ausgeführt werden können, weil der Zähler nicht ordnungsgemäß installiert wurde, trägt der Anschlussnehmer die entstandenen Kosten.
Der entstandene Aufwand wird zum Jahresende über die Jahresverbrauchsabrechnung abgerechnet. Sollte die Bezahlung ausbleiben, wird die Berücksichtigung der Abzugsmenge wieder aufgehoben.