Folgende Hinweise sind zu beachten:

  •  Die Installation eines Wasserzählers für die Gartenbewässerung ist vorab bei der Stadt Lügde zu beantragen.
  •  Der Einbau darf erst nach Klärung der Standortfrage mit dem Wasser- und Abwasserwerk der Stadt Lügde erfolgen. Bitte stimmen Sie einen Termin mit Herrn Koch, Tel.-Nr.: 0151/27713734, ab.
  • Der Grundstückseigentümer trägt die Kosten für die Anschaffung und den Einbau des Wasserzählers.
  • Der Einbau muss fachgerecht durchgeführt werden.
  • Der Wasserzähler ist fest installiert, frostfrei und mit einem Rückflussverhinderer in die Trinkwasserhausinstallation einzubauen. Üblicherweise wird der Wasserzähler in eine vom Keller oder Erdge-schoss eines Hauses in den Garten führende Leitung eingebaut.
  • Aufschraub- oder Aufsteckzähler, die an einen Außenwasserhahn angebracht werden, sind nicht zulässig!
  • Nach erfolgtem Einbau bzw. Intervallwechsel sind die Zählernummer, der Zählerstand, das Einbau-datum sowie das Eichjahr unmittelbar einem der u.g. Ansprechpartner mitzuteilen. Ebenso ist ein Termin für die Verplombung mit dem Wasser- und Abwasserwerk der Stadt Lügde zu vereinbaren.
  • Der Zählerstand wird im Zuge der Jahresverbrauchsabrechnung gemeinsam mit dem Zählerstand des Hauptwasserzählers abgelesen und abgerechnet.
  • Der Wasserzähler unterliegt der Eichpflicht und ist damit in Intervallen von 6 Jahren auszutauschen oder neu zu eichen. Hierüber erhalten Sie zu gegebener Zeit eine Mitteilung der Stadt Lügde.
  • Unterbleibt der Zählerwechsel oder die neue Eichung, wird der Verbrauch ab dem Jahr, in dem der Wasserzähler nicht mehr geeicht ist, bei der Jahresverbrauchsabrechnung nicht berücksichtigt.