Der Antrag wird von der Meldebehörde (Bürgerbüro) an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet. Hier wird die Auskunft aus dem Register ausgestellt und entweder an die antragstellende Person oder an die benannte Behörde übersandt.
Im Normalfall dauert es ca. 5-14 Tage, bis die Auskunft aus dem Register den Antragsteller bzw. die benannte Behörde erreicht.