Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das ab dem 14. Lebensjahr für behördliche oder private Zwecke beantragt werden kann. Es enthält sensible Daten, die besonders geschützt werden müssen. Daher kann es nur persönlich bzw. online mit Ihrem Personalausweis beantragt werden.
- bringen Sie bei Ihrer Vorsprache bitte Ihren Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass (mit Lichtbild) mit.
- bei persönlicher Vorsprache des gesetzlichen Vertreters (nur bei Minderjährigen) muss dieser seinen Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass mitbringen
- im Falle der Betreuung ist zusätzlich der Betreuungsnachweis über die gesetzliche Vertretung vorzulegen
- weiterhin muss der Verwendungszweck bei der Beantragung angegeben werden (nur zur Vorlage bei einer Behörde erforderlich)
- gilt das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird die genaue Anschrift der Behörde benötigt, da das Führungszeugnis direkt zu dieser Behörde gesandt wird, gegebenenfalls das Aktenzeichen
- bei Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses wird die Vorlage einer schriftlichen Aufforderung von der Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Absatz 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen.