Inhaber einer nach dem alten Recht erworbenen Fahrerlaubnis erhalten grundsätzlich ihren Besitzstand, bei einem Umtausch werden die entsprechenden neuen Klassen erteilt.
Für alle Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (LKW und Busse), die ab 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn Sie nicht die Verlängerung fristgerecht beantragt haben.
Auch nach Ablauf der Frist können Sie innerhalb einer Frist von 2 Jahren nach Ablauf der Gültigkeit eine neue Erlaubnis erhalten. Noch gültige Führerscheine der Klasse 2 können in der Bürgerberatung verlängert werden. Ein ärztliches und augenfachärztliche Gutachten ist erforderlich.
Bei bereits abgelaufenen Führerscheinen ist die Führerscheinstelle des Kreises Lippe zuständig.