Bei Onlinebeantragung:

  • Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID)
  • Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026

Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde

  • Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW
  • Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis
  • Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen