Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:
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- Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
- 1 Lichtbild (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)
Bei Verlängerungen:
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- Fischereischein (evtl. 1 Lichtbild - das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)
- Prüfungszeugnis bei erstmaliger Verlängerung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg