Bei erstmaliger Erteilung eines Fischereischeines:

    • Prüfungszeugnis (entfällt beim Jugend- und Sonderfischereischein)
    • 1 Lichtbild (das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)

Bei Verlängerungen:

    • Fischereischein (evtl. 1 Lichtbild - das Selbstbedienungsterminal in der Bürgerberatung kann dafür nicht genutzt werden, da dieses die Bilder nur online zur Verfügung stellt)
    • Prüfungszeugnis bei erstmaliger Verlängerung durch die Stadt Schieder-Schwalenberg