Bei Onlinebeantragung:
- Identitätsnachweis über eID des Personalausweises via digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID)
- Der Zugangscode nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung ab 3. Juli 2026
Bei Beantragung bei der örtlich zuständigen Gemeinde
- Fischerprüfungszeugnis, Fischereischein oder sonstiger Sachkundenachweis gemäß § 31 Abs. 4 Landesfischereigesetz NRW
- Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Personalausweis) oder Schülerausweis
- Bei Antragstellung für Dritte: entsprechende Vollmacht inkl. Selbstauskunft für die dritte Person. Siehe weitere Infos unter: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen