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Aufgabe:
Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum
Zuständigkeit
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
D-32756 Detmold
Telefon 05231 620
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Ein Unschädlichkeitszeugnis dient dazu, die Veräußerung kleinerer Trennstücke zu erleichtern.

Das Eigentum an einem Teil eines Grundstücks (Trennstück) kann frei von grundbuchlich gesicherten Rechten und Belastungen übertragen werden. Die Katasterbehörde stellt darin fest, dass die Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Das kann zum Beispiel erforderlich sein bei Verkauf, Austausch oder unentgeltlicher Abtretung einer Teilfläche.




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