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Aufgabe:
Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen
Zuständigkeit
Fachgebiet Finanzen
Finanzen & Zentrale Dienste, Fachgebiet: Finanzen
Leitung: Frau Binder

 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Rücker
Leitung Stadtkasse
Fachgebiet: Finanzen
Zahlungsabwicklung, Verwaltungsvollstreckung
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 134
Fax
 : 
05281 98998 25
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
104
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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie entweder die Erteilung einer Gaststättenkonzession, der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder der Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter. Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit.

Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Lügde, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Firmenstandort in Lügde haben bzw. planen und Sie einen Nachweis benötigen, dass keine offenen Forderungen aus Steuern oder Grundbesitzabgaben seitens der Stadt Lügde gegen Sie bestehen. Weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilen auch die Finanzämter für deren Steuerforderungen. Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder telefonisch bestellen und erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post. Eine persönliche Entgegennahme im Rathaus ist ebenfalls möglich.




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[+ Kosten