Mit der Vaterschaftsanerkennung erhält der Vater des Kindes nicht gleich auch das Sorgerecht für das Kind. Soll für das Kind die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, ist zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung eine Sorgeerklärung notwendig. Das gemeinsame Sorgerecht können Sie nur beim Jugendamt oder beim Notar beurkunden lassen.