Sind Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, kann der Vater nur in die Geburtsurkunde eingetragen werden, wenn die Vaterschaft formell anerkannt worden ist.
Die Erklärung kann vor oder nach der Geburt beim jedem inländischen Standesamt, Jugendamt oder Notar abgegeben und beurkundet werden. Dafür ist die persönliche Vorsprache erforderlich. Zur wirksamen Anerkennung muss die Mutter des Kindes persönlich zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung können gemeinsam oder getrennt abgegeben werden.
Für eine Vaterschaftsanerkennung vereinbaren Sie bitte einen Termin.