Allgemeines
Für den Besuch einer Kindertageseinrichtung, einer Kindertagespflegestelle oder einer Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an Grundschulen der Stadt Lügde haben sich die Eltern an den Kosten der Betreuung zu beteiligen. Die Höhe des Beitrags wird in den Satzungen über die Erhebung von Elternbeiträgen geregelt und bemisst sich am Einkommen. Bei Kitas und Kindertagespflege richtet sich der Beitrag auch nach der gebuchten Stundenzahl und dem Alter des Kindes.