FAQ Ausweisdokumente
Was benötigt mein Kind um ins Ausland fahren zu können?
Ein gültiges Ausweisdokument (auch für Neugeborene erforderlich)
Entweder einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Gibt es noch einen Kinder(Reise)pass?
Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Alte Kinderpässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Benötige ich für die Beantragung ein Termin?
Es wird kein Termin benötigt. Sie können während der Öffnungszeiten Ihre Dokumente beantragen.
Muss ich das Ausweisdokument persönlich beantragen oder kann mich ein Familienmitglied vertreten?
Jede Person muss sein Ausweisdokument persönlich beantragen. Auch Kinder ab dem 6 Lebensjahr müssen zur Antragstellung vor Ort sein, da die Abnahme der Fingerabdrücke erforderlich ist.
Wer muss bei der Antragstellung zugegen sein?
Bei Minderjährigen sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten erforderlich.
Wie lange dauert die Bearbeitung/ Ausstellen der Ausweise?
Die Beantragung vor Ort im Bürgerbüro dauert nur wenige Minuten. Allerdings beträgt die Bearbeitungsdauer der Bundesdruckerei derzeit deutlich länger als die üblichen acht Wochen.
Notfallsituation: Ich fahre kurzfristig in den Urlaub und habe kein gültiges Ausweisdokument, was kann ich tun?
In dringenden Fällen, ist die Ausstellung eines vorläufigen Ausweisdokumentes möglich.
Auch ein Expresspass kann beantragt werden (die Lieferung erfolgt innerhalb von 4-5 Werktagen)
Hinweis: Die Einreise mit einem vorläufigen Dokument ist nicht in jedes Land möglich.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Personalausweis:
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis
Reisepass:
37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren
70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren
26,00 Euro für ein vorläufigen Reisepass
+ eine Gebühr in Höhe von 32,00Euro für einen Pass im Expressverfahren
Welche Dokumente muss ich zur Antragstellung mitbringen?
• bisheriger Personalausweis oder Reisepass (ist das Dokument nicht von der Stadt Lügde ausgestellt, bitte eine Personenstandsurkunde mitbringen)
• aktuelles biometrisches Lichtbild
• bei Minderjährigen: Unterschrift beider Erziehungsberechtigten
• persönliches Erscheinen ab dem 6. Lebensjahr
Welche Gültigkeit haben die jeweiligen Ausweisdokumente?
Personalausweis:
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
3 Monate für einen vorläufigen Personalausweis
Reisepass:
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
10 Jahre für Personen ab 24 Jahren
1 Jahr für ein vorläufigen Reisepass
Sollten noch Fragen unbeantwortet geblieben sein, rufen Sie uns gerne an.