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Aufgabe:
Schwerbehindertenausweis beantragen/verlängern
Zuständigkeit
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
D-32756 Detmold
Telefon 05231 620
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Wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen länger als sechs Monate bestehen oder eine chronische Erkrankung vorliegt, können verschiedene Unterstützungsangebote beantragt und genutzt werden.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Hilfen ist der Nachweis der gesundheitlichen Einschränkungen. Dieser erfolgt durch einen Feststellungsbescheid oder einen Schwerbehindertenausweis. Ein Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis besteht ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50.

Mit dem Schwerbehindertenausweis können unter anderem folgende Nachteilsausgleiche genutzt werden:

  • steuerliche Vergünstigungen,
  • besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • zusätzlicher Urlaubsanspruch,
  • Anspruch auf einen Sitzplatz in öffentlichen Verkehrsmitteln,
  • gegebenenfalls ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen.


Abhängig von Art und Schwere der Behinderung können zusätzlich Merkzeichen festgestellt werden, die weitere Nachteilsausgleiche ermöglichen:

  • G – erhebliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung oder Kraftfahrzeugsteuerermäßigung)

  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

  • RF – Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

  • H – Hilflosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung und Kraftfahrzeugsteuerbefreiung)

  • Bl – Blindheit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung ohne Kostenbeteiligung, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung sowie Parkerleichterungen)

  • Gl – Gehörlosigkeit
    (berechtigt zur unentgeltlichen Beförderung mit Kostenbeteiligung)

  • TBl – Taubblindheit





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