Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche bei Antragsstellung in der Stadt Lügde gemeldet sein, und die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen.
Grundsätzlich müssen Kinder und Jugendliche bei Antragsstellung in der Stadt Lügde gemeldet sein, und die deutsche Staatsangehörigkeit oder einen dauerhaften Aufenthaltsstatus besitzen.