Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer drohenden oder schon vorhandenen geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung haben das Recht auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben. Wenn diese Teilhabe jedoch wesentlich eingeschränkt ist, können Sorgeberechtigte oder die jungen Volljährigen gemäß dem VIII und XII Sozialgesetzbuch Hilfen zur Teilhabe beantragen. Es wird dann auch von Eingliederungshilfe gesprochen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Behörden hängt dabei vom Wohnort und von der Art der Behinderung ab. Für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit einer geistigen oder Körperbehinderung liegt die Zuständigkeit beim Kreis Lippe.
Folgende Leistungen Arten der Eingliederungshilfe und können beim Kreis Lippe beantragt werden:
- ambulante Leistungen, wie z.B. eine Schulbegleitung
- teilstationäre Leistungen
- stationäre Leistungen
- persönliches Budget
Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder, die in der Teilhabe eingeschränkt sind, beim Besuch der Schule, dies kann an einer Regelschule oder Förderschule sein.
Ziel der Schulbegleitung ist es, den Kindern und Jugendlichen eine angemessene Eingliederung in das Schulsystem, Schulleben und die Klassengemeinschaft zu ermöglichen. Langfristiges Ziel ist dabei, dass auf Dauer der Schulbesuch auch ohne diese Hilfe möglich wird.
Die Schulbegleitung gibt Hilfestellung im Unterricht z.B. das Herrichten des Schultisches, Aus- und Einpacken der Lern-, Arbeits- und Unterrichtsmaterialien sowie Unterstützung beim Umgang mit diesen Materialien. Die Schulbegleitung bietet auch Unterstützung im sozialen und emotionalen Bereich (z.B. Beruhigung des Schülers) und hilft bei der Kommunikation.
Wo kann ich mich in Lügde beraten lassen?
- Bei seelischen Behinderungen können sich Sorgeberechtigte beim zuständigen Jugendamt des Kreises Lippe beraten lassen.
- Bei Kindern und Jugendlichen mit drohenden oder schon vorhandenen körperlichen und geistigen Behinderungen können sich Sorgeberechtigte durch die Abteilung Soziales des Kreises Lippe beraten lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Außerdem gibt es die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, die Beratung von Menschen mit Behinderung aller Altersgruppen und ihren Angehörigen anbieten und auch bei der Antragsstellung unterstützen können ( https://www.beratungsstelle-lippe.de/)