a) Deutsche/r durch Geburt - gebührenfrei .
b) Deutsche/r durch Einbürgerung - gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt im Regelfall 255,00 EUR, für miteinzubürgernde minderjährige Kinder 51,00 EUR. Die Gebühr für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit beträgt 25,-- €.