Weitere Voraussetzungen sind:

  • 8-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Aufenthaltstitel, der zu einer Einbürgerung berechtigt
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ehegatten Deutscher:

  • 3-jähriger rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • 2-jähriger Bestand der Ehe mit einer/einem Deutschen
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Werteordnung des Grundgesetzes
  • Sicherung des Lebensunterhaltes durch eigenes Einkommen oder Vermögen der Eheleute
  • Sicherung der Altersvorsorge (Nachweis von Beitragszahlungen in die Deutschen Rentenversicherung)
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland
  • Aufgabe oder Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Näheres können Sie im Beratungsgespräch vereinbaren.