Für die Beantragung einer Einbürgerung ist ein Beratungsgespräch bei der Staatsangehörigkeitsstelle erforderlich. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach den individuellen Verhältnissen und werden in dem persönlichen Gespräch im Einzelnen benannt. Dabei erhalten Sie auch den formellen Antrag. Gleiches gilt für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Ihre Ansprechpartner finden Sie unter der Rubrik „Zuständige Kontaktpersonen“.