Je nach Familienstand und persönlichen Verhältnissen sind unterschiedliche Unterlagen erforderlich. 

Grundsätzlich vorzulegen sind:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, die nicht älter als 6 Monate ist (keine Geburtsurkunde!) 
  • eine erweiterte Meldebescheinigung die nicht älter als 14 Tage ist

Außerdem..

bei Verwitweten oder Geschiedenen:

  • Sterbeurkunde
  • Eheurkunde/n der Vorehe/n mit Vermerk über die Auflösung, nicht älter als 6 Monate

bei gemeinsamen Kindern:

  • die Geburtsurkunden aller Kinder
  • die Sorgeerklärung der Eltern, sofern vorhanden

bei ausländischen Staatsangehörigen:

  • gültiger Pass des Heimatstaates
  • Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates 

Alle genannten Urkunden und Unterlagen sind als Originale einzureichen. Fremdsprachige Urkunden benötigen eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer:

Eine Vorsprache beim Standesamt ist insbesondere bei der Auslandbeteiligung zu empfehlen. 

Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken. Eine Kopie der Personalausweise oder der Reisepässe der Zeugen ist bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.