Für eine Eheschließung im Ausland verlangen manche Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Ein Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigen Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen. Zuständig ist das Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Eheschließenden Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Es wird empfohlen sich rechtzeitig über die erforderlichen Unterlagen zu erkundigen. Auskünfte erteilen vor allem die deutschen Konsulate im jeweiligen Land und die Auslandsvertretungen dieser Staaten in Deutschland.