1. Antragsformular
Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/6 Anzeige der Beseitigung von Anlagen § 62 Abs. 3 BauO NRW 2018
2. Liegenschaftskarte / Flurkarte
Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte mit der Darstellung der Lage des Abbruchvorhabens einzureichen.
3. Erhebungsbogen Baustatistik
"Bautätigkeitsstatistik Online"
4. Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaner
Bei nicht freistehenden Gebäuden ist die Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin oder eines qualifizierten Tragwerksplaner gem. § 54 Absatz 4 BauO NRW 2018 über die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beizufügen. Die Beseitigung ist, soweit notwendig, durch die qualifizierte Tragwerkplanerin oder den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.