Jeder Aufenthaltstitel beinhaltet eine Entscheidung über die Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bzw. Beschäftigung. Sollten Inhaber/-innen von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen eine Beschäftigung (d.h. eine unselbständige Erwerbstätigkeit) aufnehmen wollen, benötigen sie eine Beschäftigungserlaubnis von der Ausländerbehörde.