Nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen bereitet die Bauaufsichtsbehörde die Verpflichtungserklärung vor. Diese muss dann vom Grundstückseigentümer bzw. der Grundstückseigentümerin unterschrieben werden. Die Unterschriften zu Eintragung einer Baulast können Sie entweder persönlich im Bauamt oder vor einem/r Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in leisten.