Sie haben sich als Bauherr mit dem Eigentümer oder den Eigentümern des zu belastenden Grundstücks geeinigt. Dieser oder diese sind bereit, eine Baulast zugunsten Ihres Grundstücks zu übernehmen. Die von Ihnen vorgesehene Baulasteintragung muss mit den baurechtlichen Vorschriften zu vereinbaren sein. Dies prüft die Bauaufsichtsbehörde.