Eintragung einer Baulast

Die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung einer Baulast sind im § 85 der BauO NRW 2018 und im § 18 der (BauPrüfVO) geregelt.

  • formloser Antrag auf Eintragung einer Baulast
  • Personalausweis
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (maximal 6 Monate alt)
  • Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück
  • Amtlicher Lageplan mit Darstellung der Baulastflächen
  • Falls der Antrag nicht durch den/die Grundstückeigentümer*in des belasteten Flurstücks gestellt wird, eine Vollmacht