Eintragung einer Baulast
Die erforderlichen Unterlagen für die Eintragung einer Baulast sind im § 85 der BauO NRW 2018 und im § 18 der (BauPrüfVO) geregelt.
- formloser Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Personalausweis
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (maximal 6 Monate alt)
- Eigentumsnachweis für das zu belastende Grundstück
- Amtlicher Lageplan mit Darstellung der Baulastflächen
- Falls der Antrag nicht durch den/die Grundstückeigentümer*in des belasteten Flurstücks gestellt wird, eine Vollmacht