Baulasten sind, ähnlich wie Grunddienstbarkeiten im Grundbuch, eine freiwillige Erklärung eines Grundstückseigentümers und eventuell weiteren berechtigte Personen gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, die der Schriftform bedürfen. Durch diese Erklärungen können öffentlich-rechtliche Verpflichtungen (z. B. Wegerecht, Leitungsrecht, Abstandflächen, Freiflächen wegen Brandschutz usw.) für ein oder auch mehrere Grundstücke übernommen werden.
Die Unterschriften auf der Verpflichtungserklärung werden von dem dazu bestellten Sachbearbeiter der Unteren Bauaufsichtsbehörde öffentlich beglaubigt.
Eine einmal geleistete Verpflichtungserklärung kann nicht mehr zurück genommen werden.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat nach der Landesbauordnung NRW (BauO NRW) ein Baulastenverzeichnis zu führen. Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis rechtswirksam.
Sowohl die Eintragung, der Verzicht auf eine Baulasterklärung / Löschung und die schriftliche Auskunft sind gebührenpflichtig.