Mit dem Bauantrag sind folgende Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen:
1. Antragsformular
Es sind nur die amtlichen Vordrucke zu verwenden.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/1 Antrag Baugenehmigungsverfahren große Sonderbauten § 65 BauO NRW 2018
2. Liegenschaftskarte / Flurkarte
Es ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte / Flurkarte einzureichen. Im Auszug aus der Flurkarte müssen das Flurgrundstück und die benachbarten Grundstücke im Umkreis von 50 m um das Baugrundstück sowie der Standort des Vorhabens dargestellt sein. Der Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein und muss amtlich beglaubigt sein. Die Flurkarte muss nicht vorgelegt werden, wenn ein amtlicher Lageplan vorgelegt wird.
3. Lageplan
Der Lageplan ist im Maßstab nicht kleiner als 1:500 einzureichen und muss alle Angaben nach § 3 Abs. 1 der Bauprüfverordnung enthalten. Der Lageplan muss von einem Katasteramt oder einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt werden, wenn die Grenzen des Baugrundstücks noch nicht feststehen, Grenzüberbauungen vorliegen, eine Baulast auf dem Baugrundstück ruht oder besonders schwierige Grenz- oder topographische Verhältnisse vorliegen.
4. Bauzeichnungen
Die Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitt, Ansichten) sind im Maßstab 1:100 einzureichen und müssen alle Angaben nach § 4 der BauPrüfVO enthalten. Bei Umbauten oder Nutzungsänderungen sind zusätzlich Bestandpläne vorzulegen.
5. Baubeschreibung
In der Baubeschreibung ist das Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Bauprodukte und Bauarten, die verwendet und angewandt werden sollen, seine äußere Gestaltung (Baustoffe und Farben) und seine Nutzung zu erläutern. Sie muss die Angaben enthalten, die in dem amtlichen Vordruck beschrieben sind.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/7 Baubeschreibung
6. Betriebsbeschreibung
Für gewerbliche Anlagen und landwirtschaftliche Vorhaben ist eine Betriebsbeschreibung erforderlich.
Das erforderliche Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen:
Anlage I/8 Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen
Anlage I/9 Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
7. Brandschutzkonzept
Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des baulichen und abwehrenden Brandschutzes bei Sonderbauten. Die Inhalte des Brandschutzkonzeptes ergeben sich aus § 9 der BauPrüfVO. Das Brandschutzkonzept soll von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz aufgestellt werden.
8. Nachweise und Berechnungen
· Abstandsflächenberechnung
· Stellplatznachweis für Kraftfahrzeuge und Fahrräder
· Bauliche Nutzung (GRZ, GFZ, Vollgeschosse, Baumassezahl)
Ein Formular finden Sie hier:
Berechnung des Maßes der baulichen Nutzung anzeigen
(Die Nachweise können auch formlos erbracht werden)
· Nachweis über die Höhe des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes
· Berechnungen oder Angaben zur Kostenermittlung
9. Barrierefrei Konzept
Den Bauvorlagen für neu zu errichtende öffentlich-zugängliche Gebäude ist ein Barrierefrei-Konzept beizufügen. Die Inhalte des Barrierefrei-Konzeptes ergeben sich aus § 9a der BauPrüfVO Link zu Barrierefreies Bauen.
10. Bautechnische Nachweise
Die bautechnischen Nachweise (Standsicherheit einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes, Schallschutz, Wärmeschutz) sind spätestens mit der Anzeige des Baubeginns vorzulegen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus § 68 BauO NRW 2018 und Ihrer Baugenehmigung.
In Abhängigkeit vom Bauvorhaben und seiner Umgebung kann zur Beurteilung der Immissionen ein Schallschutzgutachten eines Sachverständigen erforderlich sein.
11. Zusätzliche Angaben und Bauvorlagen
Für Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Verkaufsstätten, Mittel- und Großgaragen, Betriebsräume gemäß § 143 der Sonderbauverordnung und Krankenhäuser müssen zusätzliche besondere Bauvorlagen eingereicht werden.
12. Erhebungsbogen Baustatistik
"Bautätigkeitsstatistik Online"