Auskünfte erfolgen i. d. R. auf Grundlage der §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches (BauGB), der Baunutzungsverordnung (BauNVO), Bebauungsplänen und Satzungen der Stadt Lügde.

Aus rechtlichen Gründen ist von formlosen schriftlichen Anfragen abzusehen, da diese rechtssicher nur über eine formelle Bauvoranfrage bzw. einem Bauantrag geprüft und beantwortet werden können. In der Bauberatung werden die grundsätzlich geltenden planungsrechtlichen Gegebenheiten darlegt.

Hinweis: Die ausschließlich mündlichen Auskünfte in der Bauberatung können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nur eine erste grobe Einschätzung über die jeweils vorliegende planungsrechtliche Situation geben. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus den erteilten Auskünften keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden können.