Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Niederschlagswassergebühr (Nur Regenwasser)
Zuständigkeit
Fachbereich Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Leitung: Herr Günnewich
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Günnewich
Fachbereichsleitung, 2. Allgemeiner Vertreter
Stadtentwicklung, Planen & Bauen
Fachbereichsleiter
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 211
Fax
 : 
05281 98998 61
E-Mail
 : 
Raum 2. Obergeschoss
 : 
211
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Die Stadt Lügde erhebt zur Finanzierung ihrer öffentlichen Abwasseranlage eine Abwassergebühr. Diese Gebühr wird getrennt für das Schmutzwasser und für das Niederschlagswasser erhoben. Während die Schmutzwassergebühr nach der verbrauchten Trinkwassermenge berechnet wird, werden bei der Niederschlagswassergebühr die Quadratmeter bebauter (bzw. überbauter) und/oder befestigter Grundstücksfläche zu Grunde gelegt, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden abflusswirksam in die öffentliche Abwasseranlage gelangen kann.

Die für die Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigenden bebauten/befestigten Flächen des Stadtgebietes sind durch eine Flächenerhebung im Rahmen einer Selbstauskunft der Grundstückseigentümer(-innen) ermittelt worden. Diese Flächen sind jedoch auch Veränderungen unterworfen. Beispielsweise wird hier auf den Neubau oder An-/Umbau von Gebäuden sowie auf eine neue oder erweiterte Befestigung von Flächen (Zufahrten, Stellplätze, o. ä.) hingewiesen. Diese Änderungen an den bebauten/befestigten Grundstücksflächen sind der Stadt Lügde nach § 5 der Abwassergebührensatzung durch die Grundstückseigentümer(-innen) innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veränderungen anzuzeigen. Die hierfür relevanten Daten sind in einem Erhebungsbogen zu erfassen.




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