Kategorie:
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Aufgabe:
Niederlassungserlaubnis
Zuständigkeit
Kreis Lippe
Felix-Fechenbach-Str. 5
D-32756 Detmold
Telefon 05231 620
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Wer nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates hat, benötigt zum längerfristigen Aufenthalt in Deutschland in der Regel neben einem Visum für die Einreise auch einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel wird befristet als Aufenthaltserlaubnis oder als Aufenthaltskarte erteilt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt oder eine unbefristete Niederlassungserlaubnis möglich.

 Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der zu einem dauerhaften und unbeschränkten Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.

Für diese Dienstleistung ist der Kreis Lippe zuständig. Hier finden Sie die weiteren Informationen.