Beschreibung
Wenn sich Ihre Daten ändern, weil Sie beispielsweise nach einer Hochzeit oder Scheidung einen anderen Namen haben oder weil Sie umgezogen sind, dann müssen Sie das unverzüglich der Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes mitteilen.
Die Änderungen werden sowohl in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) als auch in die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) eingetragen.
Haben Sie Ihr Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast und die Zulassungsbescheinigung Teil II liegt beim Kreditinstitut, dann wenden Sie sich an dieses, damit das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung vorgelegt wird.
Wenn Sie innerhalb des Kreises Lippe umziehen, dann müssen Sie nur die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern lassen. Sie erhalten dann einen Aufkleber auf der bisherigen Bescheinigung.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II müssen bei Umzug innerhalb von Lippe nicht ändern lassen.
Hinweis:
Sofern noch keine Anschriftenänderung vorgenommen wurde, können Sie die Änderung auch im Bürgerbüro erledigen. Bringen Sie dazu bitte die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Eine gültige Hauptuntersuchungsbescheinigung (TÜV) ist erforderlich.
Andernfalls ist eine Neuausstellung beim Straßenverkehrsamt des Kreises Lippe erforderlich.