Jeder Vorfahre und Abkömmling kann Personenstandsurkunden und entsprechende Auskünfte erhalten. Es reicht die Darlegung der Verwandtschaft.

Andere Personen können jedoch entsprechende Urkunden und Auskünfte erhalten, soweit sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Die Anfrage erfolgt schriftlich unter Angabe aller bekannten Daten:

  • Personendaten (Vorname, Familienname, Geburtsname, verwitwet, verheiratet)
  • Geburtsdaten, Heiratsdaten, Sterbedaten
  • Familienstand, Kinder