Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.

Die Gebühr berechnet sich nach Tarifstelle 2.7

Die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!