Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Gebühr berechnet sich nach Tarifstelle 2.7
Die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) ermittelt.
Die Gebühr berechnet sich nach Tarifstelle 2.7
Die Tarifstelle 02 (Teil II) von 2.5 bis 2.9.6.5 finden Sie hier!