Welche Nutzungen sind Förderfähig?
• Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups
• Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
• Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen/regionalen Vermarktung
• Angebot von Lieferservices/Verteilstationen
• Showrooms des Handels
• kulturwirtschaftliche Nutzungen (bspw. Kunst oder Musik)
• bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen, Co-Working etc.)
• Bildungsangebote und Kinderbetreuung
• Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Fahrradabstellflächen, E-Ladestationen)