Was wird gefördert?
- Vermietung eines Ladenlokals an die Stadt Lügde und Weitervermietung an eine/n GründerIn für maximal zwei Jahre
- Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen mit bis zu 300 qm zu max. 70% der „alten“ Kaltmiete
- Weitervermietung mit einer Miete von mind. 30% der „alten“ Kaltmiete
- Unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Ausgaben für Umbau/ Herrichtung zur Anpassung der entsprechenden Nutzungen bei Vermietung (max. 7.500 € Zuschuss pro Objekt)