Was wird gefördert?

  • Vermietung eines Ladenlokals an die Stadt Lügde und Weitervermietung an eine/n GründerIn für maximal zwei Jahre
  • Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen mit bis zu 300 qm zu max. 70% der „alten“ Kaltmiete
  • Weitervermietung mit einer Miete von mind. 30% der „alten“ Kaltmiete
  • Unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Ausgaben für Umbau/ Herrichtung zur Anpassung der entsprechenden Nutzungen bei Vermietung (max. 7.500 € Zuschuss pro Objekt)