Kategorie:
Suchbegriff:
Aufgabe:
Mahnung bei Zahlungsverzug
Zuständigkeit
Fachgebiet Finanzen
Finanzen & Zentrale Dienste, Fachgebiet: Finanzen
Leitung: Frau Binder

 
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Steinhage
Fachgebiet: Finanzen
Stadtkasse, Zahlungsabwicklung, Verwaltungsvollstreckung, Gleichstellungsbeauftragte
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 136
Fax
 : 
05281 98998 26
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
107
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Frau Rücker
Leitung Stadtkasse
Fachgebiet: Finanzen
Zahlungsabwicklung, Verwaltungsvollstreckung
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 134
Fax
 : 
05281 98998 25
E-Mail
 : 
Raum 1. Obergeschoss
 : 
104
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Jede festgesetzte Forderung enthält ein zeitliches Zahlungsziel (Fälligkeit). Sollte die Forderung bis zu diesem Termin nicht gezahlt worden sein, ist der Zahlungspflichtige gemäß § 19 Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW zu mahnen. Im Rahmen dieser Mahnung werden gemäß  § 9 der Verordnung zur Ausführung des Vollstreckungsgesetzes Mahngebühren und für Steuerforderungen Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung erhoben.

Bitte kontaktieren Sie uns, bevor es zu einer Mahnung oder gar einer Vollstreckungsankündigung kommt. Wir sind bemüht, Probleme im Zusammenhang mit der Zahlung einvernehmlich zu lösen.