Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren

Verfügungsfonds Anmietung - Belebung der Lügder Innenstadt

Das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ des Landes NRW ermöglicht mit dem Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ neue Chancen für die leerstehenden Ladenlokale in der Innenstadt von Lügde. Ziel ist es, in der Innenstadt neue und möglichst langfristige Nutzungen, Angebotsstrukturen zu etablieren. Die Innenstadt soll damit als Ort des Wohnens, Handels und der Freizeitgestaltung neu belebt werden. Hierzu stehen der Stadt Lügde Fördermittel bereit.

GründerInnen, Startup-Unternehmen, Expansionen usw., die Ihren Traum eines eigenen Gewerbes umsetzen wollen, können damit Unterstützung in Form einer Mietreduktion in Anspruch nehmen. Dabei mietet die Stadt Lügde die Ladenlokale für max. 2 Jahre mit einem Mietzins von 70% (Altmiete) an und vermietet diese mit einer reduzierten Miete von 30% weiter. Zudem besteht unter Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Umbaupauschale bis max. 7.500 € für die Herrichtung der neuen Nutzung des Ladenlokals zu erhalten. Im Einzelfall können noch belegte Verkaufs- und Gastronomieflächen mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden.


Was wird gefördert?

  • Vermietung eines Ladenlokals an die Stadt Lügde und Weitervermietung an eine/n GründerIn für maximal zwei Jahre
  • Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen mit bis zu 300 qm zu max. 70% der „alten“ Kaltmiete
  • Weitervermietung mit einer Miete von mind. 30% der „alten“ Kaltmiete
  • Unter bestimmten Voraussetzungen 50 % der Ausgaben für Umbau/ Herrichtung zur Anpassung der entsprechenden Nutzungen bei Vermietung (max. 7.500 € Zuschuss pro Objekt) 

Welche Voraussetzungen bestehen?

Das leerstehende Ladenlokal muss im Konzentrationsbereich der Innenstadt liegen. Die förderfähige Mietfläche ist auf 300qm begrenzt.

Wie lange wird gefördert?

Die Anmietung eines leerstehenden Ladenlokals ist auf max. 2 Jahre begrenzt (Förderung befristet bis 31.12.2027).

Was kann mit der Umbaupauschale gefördert werden?

Kostengruppe 300 und 400 DIN 276

Beispiele
• Eingang & Fassade – u. A. Außenwandbekleidung, barrierefreie Zugänge, Schaufenster
• Gebäudetechnik – u. A. Sanitär- und Heizungstechnik, Elektroinstallationen
• Innenraum – u. A. Fußbodenbeläge, Oberflächengestaltung, Raumaufteilung

Wie bewerbe ich mich auf die Förderung?

Füllen die hierzu das entsprechende Bewerbungsformular aus und senden Sie es an k.lange@luegde.de oder c.nasse@luegde.de

Möchten Sie Ihre Immobilie im Rahmen des Verfügungsfonds vermieten, dann melden Sie sich gerne.

Welche Nutzungen sind Förderfähig?

• Einzelhandels-Startups (Popup-Stores) und Gastronomie-Startups
• Dienstleistungsgewerbe mit Publikumsverkehr
• Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte zur Förderung der lokalen/regionalen Vermarktung
• Angebot von Lieferservices/Verteilstationen
• Showrooms des Handels
• kulturwirtschaftliche Nutzungen (bspw. Kunst oder Musik)
• bürgerschaftliche und nachbarschaftliche (wohn-affine) Nutzungen (Repair-Cafés, Räume für Initiativen, Co-Working etc.)
• Bildungsangebote und Kinderbetreuung
• Nutzungen zur Ermöglichung von neuen Mobilitätslösungen (z.B. Fahrradabstellflächen, E-Ladestationen)

Wo kann ich weitere Informationen zum Förderprogramm des Landes NRW erhalten?

Nordrhein-Westfalen-Initiative “Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ | MHKBD.NRW

Gefördert durch:


15.01.2025