Förderung & Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten
Die Stadt Lügde ist bestrebt sich als Gesundheitsstandort resilient aufzustellen. Um die ärztliche Versorgung langfristig zu sichern und zu stärken, unterstützt die Stadt Lügde aktiv die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im Stadtgebiet. Mit einem umfassenden kommunalen Förderprogramm werden gezielt Investitionen in neue oder bestehende Praxen bezuschusst.
Was wird gefördert?
Im Rahmen der Richtlinie können folgende Maßnahmen finanziell unterstützt werden:
- Neuerrichtung einer Arztpraxis – bis zu 100.000 €
- Erweiterung einer bestehenden Praxis – bis zu 100.000 €
- Sanierung einer Praxis – bis zu 50.000 €
- Investive Ausstattung (z. B. Medizintechnik, Einrichtung) – bis zu 25.000 €
Alternativ kann die Förderung auch als Mietkostenzuschuss in gleicher Höhe erfolgen.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich neu in Lügde niederlassen möchten
- MedizinerInnen, die eine bestehende Praxis übernehmen oder eine Zweigpraxis gründen
- Bereits niedergelassene ÄrztInnen, die ihre Praxis erweitern oder modernisieren möchten
Hinweise
- Die Förderung erfolgt als einmaliger Zuschuss und ist an eine Bindungsdauer von 10 Jahren geknüpft.
- Eine anteilige Förderung ist bei Teilversorgungsaufträgen möglich.
- Die Förderung ist befristet und kann bis zum 30. September 2030 beantragt werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Weitere Informationen zu Voraussetzungen, Verfahren und Nachweisen entnehmen Sie bitte der vollständigen Förderrichtlinie: Förderrichtlinie zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in Lügde
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Blome gerne zur Verfügung.
Zusätzlich zur kommunalen Förderung bietet auch die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) verschiedene Unterstützungsprogramme zur Niederlassung und Versorgung im ländlichen Raum an. Informationen zu finanziellen Förderungen und Beratungsangeboten finden Sie unter: https://www.kvwl.de/mitglieder/niederlassung