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Als Wahlhelfer/-in anmelden |
Zuständigkeit |
Fachbereich Ordnung & Soziales Leitung: Herr Gehle Am Markt 1 D-32676 Lügde
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E-Mail Zentrale E-Mail |
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Telefon Zentrale Rufnummer |
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+49 5281 7708 0 |
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Ihre Ansprechpartner/innen |
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Herr Gehle Fachbereichsleitung Fachbereichsleitung Am Markt 1 DE-32676 Lügde
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Telefon |
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+49 5281 7708 311 |
E-Mail |
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Raum Erdgeschoss |
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013 |
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Frau Röder stellv. Fachbereichsleitung Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung Feuerwehr, Friedhofsangelegenheiten Am Markt 1 D-32676 Lügde
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Telefon |
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+49 5281 7708 321 |
E-Mail |
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Raum Erdgeschoss |
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009 |
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Beschreibung
Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:
- Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren
- Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren
- Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren
Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.
Andere Wahlhelfer Neben den in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.
Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen) die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.
[+] Onlinedienstleistung
[+] Kosten
[+] Rechtsgrundlagen
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