Kategorie:
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Aufgabe:
Als Wahlhelfer/-in anmelden
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Herr Gehle
Fachbereichsleitung
Fachbereichsleitung
Am Markt 1
DE-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 311
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
013
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Frau Röder
stellv. Fachbereichsleitung
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Ordnung
Feuerwehr, Friedhofsangelegenheiten
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 321
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
009
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Beschreibung

Als Wahlhelfer/-in sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise zugelassen:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren 

Wahlhelfer/-innen werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfer/-innen, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Andere Wahlhelfer
Neben den in Wahlämtern eingesetzten Wahlhelfer/-innen gibt es jedoch noch mehr Personen und Organisationen, die sich dafür einsetzen, dass der/-m Bürger/-in geholfen wird, an einer anstehenden Wahl teilzunehmen.

Personen und Organisationen den Bürger/-innen mit Handicap helfen, zur Wahlurne zu gelangen oder per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen (z.B. gemeinnützige oder persönliche Transportdienst und -hilfen) 
die sich dafür einsetzen, dass das aktive und passive Wahlrecht genutzt wird oder werden kann 
die Software, Internetdienste/-verfahren und andere Medien einsetzen, um der Bürgerschaft  im Zusammenhang mit einer Wahl Entscheidungs- und Orientierungshilfen anzubieten.




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