Anträge stellen können

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
  • natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a) genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts

Förderanträge können ab dem 01. Januar 2026 bis zum 15. März 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Förderplattform finden Sie unter

https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login