Gefördert werden

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrädern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Borbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleitungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer- und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderungen von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtung
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.